Entschuldigung

Kann Ihr Kind wegen Krankheit oder aus einem anderen zwingenden Grund nicht am Unterricht oder einer schulischen Veranstaltung teilnehmen, so muss die Schule bis 08:00 Uhr verständigt werden.

Tun Sie dies im besten Fall über die Krankmelde-Funktion des Schulmanagers.

Vermerken Sie dort gerne auch, wer nachzuholendes Material für Ihr Kind mitbringen kann.

 

Erfolgt keine Benachrichtigung, ist die Schule verpflichtet, dem Verbleib Ihres Kindes nachzugehen.

 

Bei Wiederaufnahme des Unterrichts reichen Sie bitte eine schriftliche Entschuldigung nach.

Bei mehr als 3 Krankheitstagen ist ein ärztliches Attest erwünscht.